EU-Kommission muss Telekom 1,8 Millionen Euro wegen fehlender Verzugszinsen zahlen
Die Deutsche Telekom hat Anspruch auf eine Entschädigung von 1,8 Millionen Euro, weil die EU-Kommission bei der Rückerstattung einer Geldbuße keine Verzugszinsen zahlte. Da die Geldbuße 2018 reduziert worden war, müsse die Kommission den rechtsgrundlos gezahlten Betrag zuzüglich Verzugszinsen erstatten, entschied das Gericht der EU (EuG) am Mittwoch in Luxemburg. In dem Streit ging es ursprünglich um den Breitband-Telekommunikationsmarkt in der Slowakei. (Az. T-610/19)