
Polnische Firma scheitert mit Klage zu Einstellung von Kartellverfahren gegen Gazprom
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage eines polnischen Gazprom-Konkurrenten zur Einstellung der Kartelluntersuchung gegen den staatlichen russischen Energiekonzern abgelehnt. Der Beschluss, mit dem die EU-Kommission im Jahr 2018 Gazprom bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte, sei nicht mit den beklagten Rechtsfehlern behaftet, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die polnische Firma PGNiG hatte aber Erfolg mit ihrer Klage gegen die Abweisung einer Beschwerde gegen Gazprom bei der Kommission. (Az. T-616/18 und T-399/19)